Folgende Nachweise gelten als 2G-Nachweise:
Genesen:
• Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.
• Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit
SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test)nachgewiesen
worden sein.
• Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 180 Tage gültig.
Geimpft: Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.
Was gilt für Personen, die erst eine Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten haben (unvollständige Impfserie)? Für Personen, die zwar die 1. Dosis, aber noch nicht die 2. Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gibt es eine Übergangsfrist bis 6.12.2021. In diesen Fällen gilt der Impfnachweis über die 1. Dosis zusammen mit einem gültigen PCR-Test (72 Stunden) als gültiger 2G-Nachweis. Eine Abbildung im Grünen Pass ist nicht möglich.